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Du findest hier nützliche Infos und wichtige Formulare für unseren Stromdienst.

Sozialbonus

Der Sozialbonus schafft die Möglichkeit, die jährlichen Spesen für die Stromlieferung zu reduzieren. Der Bonus wird in der Stromrechnung als Rabatt ausgewiesen.

In den Genuss des Sozialbonus kommen:

a. wirtschaftlich benachteiligte Familien
b. und/oder körperlich benachteiligte Familien

Beide Boni (Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit und Sozialbonus wegen körperlicher Benachteiligung) können auch gleichzeitig zur Anwendung kommen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

a. Voraussetzungen für Sozialbonus für wirtschaftliche Bedürftigkeit:

  • Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit maximal 3 zulasten lebenden Kindern mit einem ISEE-Indikator von höchstens 9.796 €;
  • Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit mindestens 4 zulasten lebenden Kindern (Großfamilie) mit einem ISEE-Indikator von höchstens 20.000 €;
  • Haushaltskunde mit aktivem Stromliefervertrag in Familiengemeinschaft mit Bezug des “Reddito di cittadinanza” oder “Pensione di cittadinanza”.

Seit 1. Jänner 2021 werden alle Sozialboni für wirtschaftliche Bedürftigkeit, einschließlich des Strombonus, automatisch an anspruchsberechtigte Kunden/Familiengemeinschaften anerkannt, ohne dass diese einen Antrag stellen müssen.

Der Kunde/die Familiengemeinschaft muss bei der INPS nur jedes Jahr die Ersatzerklärung „Dichiarazione Sostitutiva Unica“ (DSU) vorlegen, um die ISEE-Bescheinigung für die verschiedenen subventionierten Sozialleistungen zu erhalten.

Außerordentlicher Sozialbonus für Haushaltskunden für Strom

Im Jahr 2026 haben Haushaltskunden mit aktiver Stromlieferung und Anspruch den Sozialbonus zum Stichtag 21. Februar 2026 Anspruch auf einen automatisch gewährten Sozialbonus in Höhe von 115 Euro für die Stromversorgung. 

b. Voraussetzungen für Sozialbonus aufgrund körperlicher Benachteiligung:

Anrecht auf den Sozialbonus haben Haushaltskunden, in deren Haushalt schwer kranke Personen leben, die zur Lebenserhaltung elektromedizinische Geräte benutzen müssen.

Informationen zur Inanspruchnahme des Sozialbonus wegen körperlicher Beeinträchtigung erhält der Kunde bei seiner Wohnsitzgemeinde.
Kundinnen und Kunden aus Brixen wenden sich für die Inanspruchnahme des Sozialbonus direkt an ein Patronat. Das für den Antrag notwendige Formular ist auf der Website der Regulierungsbehörde, www.arera.it, abrufbar.

Benötigte Unterlagen für das Ausfüllen des Formulars:

  • Stromliefervertrag (siehe Stromrechnung)
  • Bescheinigung der physischen Notlage seitens des Sanitätsbetriebs
  • Kopie Ihres Ausweises
  • Die ISEE-Bescheinigung ist nicht erforderlich.

Weitere Infos:

ISEE: Der ISEE ist ein Indikator, der die wirtschaftliche Lage einer Familie misst. Zur Berechnung dienen das Einkommen, das Mobiliar- und Immobiliarvermögen sowie allgemeine Voraussetzungen für Sozialleistungen auf lokaler Ebene.

Grüne Nummer Sportello per il Consumatore Energia e Ambiente: 800 166654

Beschwerden

Sollten wir den Dienst nicht zu deiner Zufriedenheit erbringen, so bitten wir dich, uns dies mitzuteilen.

Das ausgefüllte und unterschriebene Beschwerdeformular kannst du uns per Post (Stadtwerke Brixen AG, A. Ammon-Straße Nr. 24, 39042 Brixen), per Fax an die Nummer 0472 823666 oder per E-Mail an mail [at] asmb.it (mail[at]asmb[dot]it) übermitteln. Wir antworten innerhalb von 30 Tagen.

Es ist auch möglich, eine schriftliche Beschwerde ohne das Formular einzureichen. In diesem Fall muss sie mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name und Nachname

  • Adresse der Lieferung

  • Postanschrift (falls abweichend von der Lieferadresse) oder eine E-Mail-Adresse für die schriftliche Antwort

  • Dienstleistung, auf die sich die Beschwerde bezieht

  • Alphanumerischer Identifikationscode des POD, falls verfügbar, oder die Kundennummer

  • Kurze Beschreibung der beanstandeten Tatsachen

Schlichtungsdienst

Der Schlichtungsdienst kann für den Stromsektor von allen Haushaltskunden und Nicht-Haushaltskunden in Niederspannung (NS) und Mittelspannung (MS) beansprucht werden.

Der Schlichtungsdienst wurde von ARERA eingeführt, um den Stromkunden eine einfache Vorgehensweise und eine schnelle Entscheidung von etwaigen Streitfragen mit den Anbietern mittels Teilnahme eines Schlichters, der eigens in Schlichtungs- und Energiefragen ausgebildet ist und die Parteien zu einer Lösung im gemeinsamen Einverständnis unterstützt, zur Verfügung zu stellen.

Ab 1. Januar 2017 ist der Versuch einer Schlichtung vor dem Schlichtungsdienst Bedingung, um mit der Ausübung einer Klage fortzufahren.

Das etwaige Einverständnis beim Schlichtungsdienst hat Vollzugsrecht, das heißt, es kann von den Parteien vor einem zuständigen Richter bei Missachtung des Inhalts geltend gemacht werden.

Der Schlichtungsdienst, der für die Aufsichtsbehörde vom Acquirente Unico verwaltet wird, ist kostenlos und kann erst beansprucht werden, nachdem dem eigenen Anbieter eine schriftliche Beschwerde eingereicht und eine schriftliche unbefriedigende Antwort erhalten wurde oder wenn 40 Tage ab Einreichung der Beschwerde verstrichen sind (art. 7.1 TICO).

Der Schlichtungsdienst kann nicht beansprucht werden, wenn für dieselbe Streitfrage ein paritätisches Schlichtungsverfahren bereits abgeschlossen wurde oder noch im Laufen ist.

Der Kunde, der das Verfahren aktiviert, kann das Ansuchen um Schlichtung selbst oder mittels Beauftragtem einreichen.

  • Der Haushaltskunde kann sich an eine Verbraucherzentrale des Nationalrates der Verbraucher und Nutzer (Consiglio Nazionale Consumatori e Utenti - CNCU) wenden.
  • Der Nicht-Haushaltskunde (KMU) kann sich an seinen Fachverband wenden.

Der Schlichtungsdienst erfolgt ausschließlich online: zur Aktivierung ist das entsprechende Formular "Richiesta di attivazione" für das Schlichtungsverfahren auszufüllen. Der Haushaltsendkunde (der ohne Beauftragten handelt) kann das Formular "Richiesta di attivazione" auch offline ausfüllen (Post oder Fax), wobei aber die Verwaltung des Verfahrens online bestehen bleibt.

Für weitere Informationen über den Schlichtungsdienst stehen die FAQ der Aufsichtsbehörde zur Verfügung: www.arera.it/it/schede/C/faq-servconc.htm

Zum Schlichtungsdienst:
http://conciliazione.arera.it

Als Alternative zum Schlichtungsdienst können die Haushaltskunden auch die Schlichtung der Streitfragen im Energiesektor bei den Organisationen, die in der ADR (Alternative Dispute Resolution) -Liste eingeschrieben sind, abwickeln. Liste der ADR-Stellen: https://www.arera.it/allegati/consumatori/ElencoOrganismiADR.xlsx

Energiemix

Das untenstehende Dokument zeigt dir, aus welchen Energiequellen sich dein Strom speist. Es wurde nach den Vorgaben der Bestimmungen des Dekrets des Ministeriums für Umwelt und Energiesicherheit (MASE) Nr. 244 vom 14.07.2023 erstellt.

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Kündigungsformular

Du kannst vom Vertrag zurücktreten, um die Lieferung zu beenden, indem du uns eine schriftliche Mitteilung an mail [at] asmb.it (mail[at]asmb[dot]it) schickst oder das entsprechende Formular verwendest.

Im Falle eines Kündigung aufgrund eines Lieferantenwechsels bevollmächtigt der Kunde den neuen Lieferanten, die Kündigung gemäß den geltenden Vorschriften zu vollziehen.

Formular zum Widerruf

Wurde der Liefervertrag vom Verbraucher an einem anderen Ort als den Geschäftsräumen des Lieferanten oder im Fernabsatz geschlossen, kann der Kunde gemäß dem Verbraucherschutzgesetz innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab Vertragsabschluss ohne Kosten und ohne Angabe von Gründen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Diese Frist verlängert sich auf 30 (dreißig) Tage, wenn der Vertrag im Rahmen folgender Umstände abgeschlossen wurde:
- unaufgeforderte Besuche des Lieferanten in der Wohnung des Verbrauchers;
- vom Lieferanten organisierte Ausflüge.

Privacy-Erklärung
Qualitätsparameter

Wir passen uns laufend den Regeln und Gesetzen der ARERA an und erfüllen damit die geforderten Qualitätsstandards.

Vorgesehen sind allgemeine und spezifische Qualitätsstandards, an die sich alle Stromverkäufer, so auch die Stadtwerke Brixen AG, halten muss. Die fehlende Einhaltung dieser Standards hat eine automatische Auszahlung einer Entschädigung zur Folge, welche dem Kunden direkt in der erstmöglichen Rechnung gutgeschrieben wird.

Flyer

In diesem Flyer findest du alle nützlichen Infos zu ben.

Informationsaustausch zwischen den Betreibern

PEC: asmb [at] pec.swb-asmb.it (asmb[at]pec[dot]swb-asmb[dot]it)

FAX: 0472 823666

Postanschrift: Stadtwerke Brixen AG, A. Ammon Strasse 24, 39042 Brixen (BZ)

Formular zur Einreichung für verjährte Verbräuche

Wenn sich die Stromrechnung auf Verbräuche bezieht, die mehr als zwei Jahre zurückliegen und für die die Verjährung bereits eingetreten ist, kann der Kunde die Verjährung der entsprechenden Zahlungen geltend machen – gemäß Beschluss 603/2021/R/com der Regulierungsbehörde sowie den Haushaltsgesetzen 2018 (G. 205/18) und 2020 (G. 160/19).

In der Rechnung enthaltene Steuern

Die Stromrechnung enthält Akzisen, d. h. die indirekte Staatssteuer auf den Verbrauch, und die Mehrwertsteuer.

Die Akzisen werden auf die verbrauchte Energiemenge gemäß den in der folgenden Tabelle aufgeführten Steuersätzen erhoben.

TYPOLOGIE LIEFERUNG

Akzise

€/kWh

HAUSHALT

Lieferungen am Wohnsitz ("Erstwohnung")

Verbräuche bis 150 kWh/Monat *

-

Verbräuche über 150 kWh/Monat *

0,0227

Lieferungen am Wohnsitz ("Erstwohnung") mit Leistung über 3 kW

0,0227

Lieferungen am Zweitwohnsitz

0,0227

NICHTHAUSHALT

Verbräuche bis 200.000 kWh/Monat

0,0125

Verbräuche über 200.000 kWh/Monat

0,0075

   

*Für Lieferungen mit einer Leistung von bis zu 3 kW: Bei einem Verbrauch von bis zu 220 kWh/Monat, d. h. 2640 kWh/Jahr, werden die Akzisen auf die ersten 150 kWh nicht erhoben. Bei einem höheren Verbrauch werden die steuerfreien kWh schrittweise reduziert.

 

Die Mehrwertsteuer wird auf die Gesamtkosten der Dienstleistung erhoben, einschließlich aller Gebühren der Stromrechnung, sowie der Akzisen. Sie unterscheidet sich je nachdem, ob die Lieferung für den Hausgebrauch oder für andere Zwecke bestimmt ist: Der Mehrwertsteuersatz für den Hausgebrauch beträgt 10 %, während der Mehrwertsteuersatz für den Nicht-Hausgebrauch 22 % beträgt.   

Durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars können Berechtigte (z. B. Bergbau-, Fertigungs-, Landwirtschafts- und Verlagsunternehmen) die Zahlung einer ermäßigten Mehrwertsteuer von 10 % beantragen.