Ob Anbieterwechsel, Fragen zu den Vertragsdaten oder zur Abrechnung:
Hier findest du die Antworten auf die wichtigsten Fragen
ben steht für brixen energy. Hinter diesem Angebot für den freien Strommarkt steht zu 100 % die Stadtwerke Brixen AG. ben kannst du im gesamten Verteilergebiet der Stadtwerke Brixen AG beziehen, also in den Gemeinden Brixen, Vahrn, Klausen, Franzensfeste, Natz-Schabs, Rodeneck und in Teilen der Gemeinde Mühlbach, Villnöss und Feldthurns.
Am freien Strommarkt legen die Stromverkäufer die Energiepreise fest und die Kunden können ihren Stromanbieter frei wählen. Im Falle von ben ist die Stadtwerke Brixen AG Stromverkäufer und liefert mit ben 100 % grüne Energie. Haushaltskunden erhalten dabei im gesamten ersten Lieferjahr einen Rabatt von 10 % auf den Energiepreis; Betriebe profitieren im ersten Lieferjahr von einem Rabatt von 3,5 % auf den Energiepreis. Die restlichen Kosten (Steuern, Transport, Zählerverwaltung und Systemkosten) legt die Aufsichtsbehörde ARERA fest und sind somit Angelegenheit des Staates Italien. Auf diese Preise hat kein Stromverkäufer Einfluss.
2007 wurde der Energiemarkt liberalisiert. Der Staat hat daraufhin für eine Übergangszeit den „geschützten Markt“ eingeführt, bei dem die italienische Aufsichtsbehörde ARERA den Preis definiert hat. Diese Übergangszeit endete im Juli 2024. Seither ist die Lieferung von Strom im Rahmen des Geschützten Marktes nicht mehr möglich. Ausnahme bilden nur die so genannten "clienti vulnerabili".
Geschützter Markt – Entwicklung
Das Gesetz 124/2017 hat den Prozess zur Abschaffung des geschützten Marktes eingeleitet. Seit 1. Juli 2024 ist die Belieferung von Strom im Rahmen des Geschützten Marktes – mit Ausnahme der geschützten Kunden - nicht mehr möglich.
Um die Kontinuität der Stromversorgung von Kunden ohne Vertrag auf dem freien Markt zu gewährleisten, hat die Behörde ARERA ab dem 1. Januar 2021 die den schrittweisen Schutzdienst (STG – servizio a tutele graduali) eingeführt Arera: Il Servizio a Tutele Graduali).
Sie können jederzeit einen Stromliefervertrag auf dem freien Markt abschließen. Der Vertragswechsel ist kostenlos, erfordert keinen Austausch des Zählers und führt zu keiner Unterbrechung der Stromversorgung.
Den für den schrittweisen Schutzdienst (STG – servizio a tutele graduali) zuständigen Anbieter finden Sie unter folgender Adresse: www.arera.it/consumatori
Geschützte Kunden (clienti vulnerabili)
Die sogenannten "clienti vulnerabili" oder geschützten Kunden sind von dem Ende des geschützten Marktes im Juli 2024 ausgenommen. Ihnen muss zum Zeitpunkt der Abschaffung des geschützten Marktes eine besondere Schutzmaßnahme garantiert werden.
Gemäß dem Gesetzesdekret 210/21 werden Haushaltskunden als schutzbedürftige Stromkunden definiert, die mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Sie befinden sich in einer wirtschaftlich benachteiligten Lage.
- Sie befinden sich in einem ernsten Gesundheitszustand oder beherbergen Personen in einem ernsten Gesundheitszustand, der den Einsatz von medizinisch-therapeutischen Geräten erfordert, die mit Strom betrieben werden, welche gemäß Artikel 1, Absatz 75 des Gesetzes vom 4. August 2017 überlebensnotwendig sind.
- Personen mit Behinderungen im Sinne von Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1992, Nr. 104.
- Personen, deren Versorgungseinrichtungen sich auf nicht miteinander verbundenen kleineren Inseln befinden.
- Personen, deren Versorgungseinrichtungen sich in Notunterkünften nach Katastrophenereignissen befinden.
- Kunden, die älter als 75 Jahre sind.
Die Beschlüsse ARERA 362/2023/R/EEL und 383/2023/R/EEL greifen dieses Konzept auf und regeln dessen konkrete Umsetzung.
Laut Art. 14 des Gesetzesdekretes n. 181 vom 9. Dezember 2023 geht der geschützte Markt mit 01.07.2024 in den „Schutzdienst“ (servizio di vulnerabilità) über. Die Tarife werden weiterhin von ARERA bestimmt.
Die Betreiber des „Schutzdienstes“ (servizio di vulnerabilità) werden mittels Ausschreibung ermittelt, d. h. diese Kunden bleiben nicht automatisch Kunden des bisherigen Betreibers des geschützten Marktes.
Bis zur definitiven Ermittlung der neuen Betreiber müssen die Betreiber des geschützten Marktes den Dienst aufrechterhalten, und zwar in derselben Qualität wie bisher.
Das Dekret sieht zurzeit weiters vor, dass die Autorisierung für die direkte Abbuchung an den Betreiber des geschützten Marktes auch für die Betreiber des den schrittweisen Schutzdienstes (servizio a tutele graduali) und des Schutzdienstes (servizio di vulnerabilità) gelten soll.
Die Einstufung als geschützte Kunden (clienti vulnerabili) erfolgt bis auf Weiteres durch eine Eigenerklärung.
Weitere Informationen zur Entwicklung des Strommarktes für Endkunden finden Sie auf der Webseite von ARERA: : Arera: Evoluzione dei mercati al dettaglio
Der Strom von ben stammt aus erneuerbaren Energiequellen, wie Wasserkraft, Windkraft oder Sonnenenergie. Damit decken wir deinen Strombedarf mit zertifizierter grüner Energie, sprich 100 % sauberem Strom ohne CO2-Emissionen.
Ja, der Strom im geschützten Markt setzt sich vorwiegend aus Energie aus Kohle, Atomkraft, Erdgas und Erdöl zusammen. Im Unterschied dazu liefert ben, das Angebot für den freien Markt, zu 100 % Grünstrom.
Der Wechsel zu ben ist kostenlos und innerhalb kürzester Zeit erledigt. Du kannst dabei entweder direkt am Kundenschalter der Stadtwerke Brixen AG oder bequem von Zuhause aus innerhalb weniger Minuten online wechseln.
Deine Stromlieferung bleibt auch während des Wechsels garantiert.
Das Angebot für ben gilt exklusiv für die Bevölkerung im Verteilergebiet der Stadtwerke Brixen AG. Dazu zählen die Gemeinden Brixen, Vahrn, Franzensfeste, Natz-Schabs, Rodeneck und Teile der Gemeinden Klausen, Mühlbach und Feldthurns.
Nein, der Wechsel zu ben ist kostenlos.
ben ist das Stromangebot der Stadtwerke Brixen AG. Unser Unternehmen kümmert sich seit Jahrzehnten um die Strombelange der heimischen Bevölkerung. Wir kennen die Bedürfnisse der Menschen im Raum Brixen und sind bekannt als verlässlicher, kompetenter und vor allem lokaler Ansprechpartner.
Mit ben erhältst du zertifizierten Grünstrom. Als Haushaltskunde erhältst du für das gesamte erste Lieferjahr 10 % Rabatt auf den Energiepreis und einen Treuebonus von 60 €.
Wir sichern dir ein transparentes Angebot zu und beantworten gerne alle deine Fragen, die du dir zum Thema Strompreis, Strommarkt und Stromlieferung stellst. Wahrscheinlich beziehst du über uns, die Stadtwerke Brixen AG, auch andere Dienste, wie die Versorgung mit Trinkwasser. Mit ben profitierst du weiterhin von einem einzigen bewährten Dienstleister.
Bei Zahlungsverzug berechnet die Stadtwerke Brixen AG gemäß den Vorschriften der Regulierungsbehörde ARERA Verzugszinsen in Höhe des Referenzzinssatzes der EZB zuzüglich 3,5 % sowie die Kosten für eventuelle Mahnungen.
Bei Nichtzahlung versendet die Stadtwerke Brixen AG eine Inverzugsetzung per Einschreiben mit Rückschein oder zertifizierter E-Mail (PEC). Wenn die Rechnung nicht innerhalb der darin angegebenen Fristen und Modalitäten bezahlt wird, wird das in den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen vorgesehene Verfahren zur Einstellung der Dienstleistung eingeleitet.
In diesem Fall wird die Leistung des Zählers, sofern technisch möglich, auf 15 % reduziert. Wenn Sie Ihre Schulden 15 Tage nach der Leistungsreduzierung nicht beglichen haben, wird die Stromlieferung eingestellt.
Wenn die Zahlung auch nach der Abschaltung wegen Zahlungsrückständen nicht erfolgt, wird die Stadtwerke Brixen AG ohne weitere Ankündigung die administrative Kündigung und Auflösung des Vertrags vornehmen.
Bei Nichteinhaltung der Vorschriften durch die Stadtwerke Brixen AG ist die Zahlung automatischer Entschädigungen vorgesehen:
• 30 Euro, wenn trotz Nichtversendung der Inverzugsetzung eine Leistungsreduzierung vorgenommen oder die Versorgung wegen Zahlungsrückständen ausgesetzt wurde;
• 20 Euro, wenn eine Leistungsreduzierung vorgenommen oder die Versorgung wegen Zahlungsrückständen ausgesetzt wurde, obwohl die Frist, innerhalb derer der Kunde die Zahlung leisten muss, nicht eingehalten wurde oder die Mindestfrist zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und dem Datum des Antrags an das Versorgungsunternehmen auf Aussetzung der Versorgung oder Leistungsreduzierung nicht eingehalten wurde.
In den oben genannten Fällen kann vom Endkunden keine weitere Zahlung für die Unterbrechung oder Wiederaufnahme der Versorgung verlangt werden.
Die Unterbrechung der Versorgung und ihre eventuelle Wiederaufnahme sind mit Kosten verbunden, die von der ARERA und nicht von der Stadtwerke Brixen AG festgelegt werden.
Die von der ARERA vorgesehenen Kosten sind:
• 27,61 € – Fester Beitrag des Versorgers für die Unterbrechung und Wiederaufnahme der Versorgung eines nicht ferngesteuerten Zählers (13,81 €, wenn der Zähler ferngesteuert ist). Wenn zuerst die Leistung reduziert und dann die Versorgung unterbrochen wurde, wird dennoch nur ein fester Beitrag berechnet.
• 23,00 € – Verwaltungskosten des Verkäufers für die Leistungsreduzierung/Aussetzung der Versorgung.
• 23,00 € – Verwaltungskosten des Verkäufers für die Wiederherstellung der Leistung/Reaktivierung der Versorgung.
Um eine wegen Zahlungsrückständen ausgesetzte Versorgung wieder aufzunehmen, muss der Antrag zusammen mit den Zahlungsbelegen gemäß den in der Mahnmitteilung angegebenen Modalitäten eingereicht werden.
Die Stadtwerke Brixen AG leitet unverzüglich das Verfahren zur Wiederherstellung der Versorgung ein. Wenn der Zahlungsnachweis nach 18 Uhr eingeht, erfolgt die Weiterleitung am nächsten Tag.
Bei ferngesteuerten Zählern muss der Versorger innerhalb eines Arbeitstags nach Antragstellung tätig werden (ein Werktag, wenn der Zähler nicht ferngesteuert ist).
Wird die Versorgung aufgrund der Verantwortung des Versorgers später als vorgesehen wiederhergestellt, erhält der Kunde automatisch eine Entschädigung in Höhe von 35 € für Wiederherstellungen, die innerhalb der doppelten vorgesehenen Zeit erfolgen, 70 € innerhalb der dreifachen vorgesehenen Zeit und 105 €, wenn die dreifache vorgesehene Zeit überschritten wird.
Die Versorgung kann nicht an Freitagen, Samstagen, Feiertagen, vor Feiertagen oder in folgenden Fällen unterbrochen werden:
• Sie haben die Rechnung bezahlt und die entsprechende Zahlung innerhalb der vorgesehenen Fristen nachgewiesen.
• Es wurde keine Mahnung verschickt und die von der ARERA vorgesehenen Fristen wurden nicht eingehalten.
• Sie auf unsere Antwort auf eine schriftliche Beanstandung warten (z. B. bezüglich einer Neuberechnung des Verbrauchs aufgrund einer vom Versorger festgestellten Fehlfunktion des Zählers oder einer Verbrauchsausgleichszahlung);
• die technischen Bedingungen des Zählers dies nicht zulassen;
• Ihre Schuld nur die Nichtzahlung der Fernsehgebühren für den privaten Gebrauch betrifft;
• Die Versorgung ist „nicht abschaltbar”.
Nicht abschaltbare Versorgungen sind solche, die:
• lebensrettende Geräte versorgen;
• im Notfallplan für die Sicherheit der Stromversorgung vorgesehen sind;
• Lieferungen an Einrichtungen, welche Aufgaben von öffentlichem Interesse wahrnehmen.
Es gibt viele Kleinigkeiten, mit denen du den Stromverbrauch reduzieren kannst.
Dabei sparst du nicht nur bares Geld, sondern tust auch der Umwelt Gutes!
Unsere 10 besten Tipps zum Stromsparen haben wir für dich zusammengefasst: https://ben.bz.it/de/10-tipps-zum-stromsparen
Wir helfen dir dabei, die richtige Vertragsleistung für dich und dein Zuhause zu wählen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Zwischen 3 kW und 6 kW kannst du deine Leistung in kleinen Schritten zu je 0,5 kW anpassen.
Hier eine schnelle Übersicht:
| Leistung | Verbrauchsprofil |
|---|---|
| 3 kW |
Die meistgewählte Vertragsleistung: z. B. Wohnung mit 100 m², 4 Personen, Grundhaushaltsgeräte |
| 4,5 kW |
Falls zusätzliche Geräte anfallen, z. B. Wohnung mit 120 m², 4 Personen, Klimageräte, Heizstrahler |
| 6 kW |
Große Wohnung bzw. Haus mit zusätzlichen Haushaltsgeräten und Trockner, Induktionsplatten, Wärmepumpe |
| >6 kW |
Luxushäuser mit speziellen Geräten, z. B. Schwimmbadpumpen oder anderen Energiefressern |
Das Wiederherstellungsverfahren ist ein von der ARERA (Beschluss 228/2017/R/com) eingeführtes Verfahren, das es dem Endkunden ermöglicht, im Falle eines „unfreiwilligen Anbieterwechsels“ (sog. „Switching“) wieder vom vorherigen Anbieter zu denselben Bedingungen, die er mit diesem vereinbart hatte, beliefert zu werden.
Das Verfahren kommt nach einer Beschwerde (die innerhalb von 40 Tagen nach Ausstellung der ersten Rechnung einzureichen ist – oder früher, wenn der Kunde auf andere Weise davon Kenntnis erlangt hat) infolge eines „unfreiwilligen Anbieterwechsels“ wegen eines strittigen Vertrags zur Anwendung.
Wenn der beanstandete Anbieter die Beschwerde akzeptiert, muss er dem Kunden Folgendes mitteilen:
• die Möglichkeit, freiwillig dem Verfahren zur Wiederherstellung des noch bestehenden Vertrags mit dem Verkäufer vor dem beanstandeten Anbieter beizutreten (mit Angabe der Modalitäten und der entsprechenden Fristen), wobei der beanstandete Verkäufer die von ARERA festgelegten wirtschaftlichen Bedingungen anwendet;
• das Recht, im Falle der Nichtteilnahme am Wiederherstellungsverfahren (als notwendige Voraussetzung für den Zugang zur ordentlichen Gerichtsbarkeit) die Schlichtung bei ARERA zu beantragen;
• das Recht des Kunden, jederzeit (auch nach Abschluss des Wiederherstellungsverfahrens) andere administrative und/oder gerichtliche Rechtsmittel einzulegen, um die weiteren gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen zu ergreifen.
Wenn der beanstandete Anbieter die Beschwerde ablehnt (in der Regel, weil er der Meinung ist, dass alle Unterlagen in Ordnung sind), muss er dem Kunden mitteilen, dass die Beschwerde, an den Verbraucherschalter (Sportello per il consumatore) weitergeleitet werden kann, um die Unterlagen hinsichtlich der Einhaltung der geltenden Bestimmungen durch den Anbieter zu überprüfen.
• Wenn der beanstandete Anbieter nicht auf die Beschwerde reagiert, kann sich der Kunde direkt an den Verbraucherschalter (Sportello per il consumatore) wenden, die ihm die erforderlichen Informationen für eventuelle Schutzmaßnahmen zur Verfügung stellt.
Der Privatkunde muss dem beanstandeten Anbieter innerhalb von 20 Kalendertagen nach Versand der begründeten Antwort auf die Beschwerde per E-Mail mitteilen, dass er das Wiederherstellungsverfahren in Anspruch nehmen will.
Der beanstandeten Anbieter muss die ausgestellten Rechnungen stornieren und neue Rechnungen ausstellen, wobei die Preise zu den von der Behörde festgelegten wirtschaftlichen Bedingungen berechnet werden.
Der beanstandeten Anbieter stellt zudem dem vorherigen Verkäufer und dem Verteiler alle Informationen zur Verfügung, die erforderlich sind, damit der Kunde zum nächstmöglichen Termin zum alten Anbieter wechseln kann.
Für Rechnungen mit Fälligkeit nach dem 1. März 2018 für Stromlieferungen kann der Kunde bei Rechnungsverspätungen von mehr als zwei Jahren die Verjährung geltend machen und nur die Rechnungsbeträge für den Verbrauch der letzten zwei Jahre bezahlen. Der Antrag kann durch Einsenden des entsprechenden Formulars gestellt werden: https://ben.bz.it/de/info
Die Stadtwerke Brixen AG stellt sämtliche Rechnungen mit Vorbehalt auf Ausgleich aus. Die Bezahlung tätigst du einfach:
- mittels Einzugsermächtigung „SDD“ (Dauerauftrag)
- mit Bankerlagschein „freccia“ bei allen Bankschaltern in Italien (ohne Inkassogebühren bei den Schaltern der Raiffeisenkasse Eisacktal/Filiale Brixen)
- mit Posterlagschein
- mittels E-Payment
Das Formular für den Dauerauftrag erhältst du bei den Kundenschaltern der Stadtwerke Brixen AG. Das ausgefüllte und unterschriebene Formular einfach per E-Mail, Post oder persönlich retournieren. Um alles Weitere kümmern sich unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
1 Kilowattstunde (kWh) entspricht der Menge an Energie, die ein Gerät mit einer Leistung von 1000 Watt bzw. 1 Kilowatt innerhalb einer Stunde verbraucht.
Mit 1 kWh kannst du:
1 Stunde Haare föhnen
50 Stunden lang am Laptop arbeiten
7 Stunden lang den Fernseher laufen lassen
Die Kilowattstunde berechnet sich also aus der Geräteleistung in Watt oder Kilowatt mal der Einschaltdauer.
Schwieriger ist es, die kWh bei Geräten auszurechnen, die keinen konstanten Energiebedarf haben, z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler oder Herd, weil die Heizung nicht im Dauerbetrieb ist, sondern je nach Bedarf ein- und ausgeschaltet wird.
Tipp: Check die EU-Label-Angabe auf dem Gerät oder frag den Händler.
In den Genuss des Sozialbonus kommen:
wirtschaftlich benachteiligte Familien
und/oder körperlich benachteiligte Familien
Alle Infos dazu erhältst du hier: https://www.asmb.it/de/strom/sozialbonus/
Natürlich! Die Online-Rechnung ist im Kundenportal der Stadtwerke Brixen AG abrufbar bzw. du erhältst diese auf Wunsch auch als E-Mail-Anhang zugestellt.
Wenn du dich für die Online-Rechnung entscheidest, profitierst du zusätzlich von einem Rabatt.
Die Online-Rechnung ist ein Beitrag zum sorgsamen Umgang mit dem Rohstoff Papier und damit zum Umweltschutz.
Wende dich für den Umstieg auf die Online-Rechnung einfach an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Kundenschalter der Stadtwerke Brixen AG. Du hast auch die Möglichkeit dich selbst im Kundenportal zu registrieren. Sobald du registriert bist, beantragst du einfach in deinem persönlichen Kundenbereich unter "Rechnungen" den Umstieg von der Papier- auf die Online-Rechnung.
Du kannst deinen digitalen Stromzähler Zuhause über die Bedientaste (graue Taste neben dem Display) ablesen. Den aktuellen Zählerstand findest du unter der Position „Gesamtverbrauch +A“. Der Wert entspricht dem Verbrauch in Kilowattstunden (kWh).
Seit 2016 sind die Stromanbieter dazu verpflichtet, die RAI-Fernsehgebühr direkt über die Stromrechnung einzuziehen und den Betrag an die Agentur der Einnahmen weiterzugeben. Die Information, wer verpflichtet ist, diese zu entrichten, erhält der Stromanbieter von der Agentur der Einnahmen.
Der Jahresbetrag von 90 € wird in zehn Monatsraten von Jänner bis Oktober auf der Stromrechnung verrechnet.
Grundsätzlich ist jede private Person, die ein TV-Gerät besitzt, zur Zahlung der RAI-Gebühr über die Stromrechnung verpflichtet. Wer kein TV-Gerät besitzt und sich von der Gebühr befreien lassen will, muss jedes Jahr eine Eigenerklärung ausfüllen und innerhalb der vorgegebenen Fristen an die Agentur der Einnahmen versenden.
Das entsprechende Formular für die Eigenerklärung zur Befreiung von der Fernsehgebühr findest du auf der Seite der Agentur der Einnahmen.
Die Preise für Strom sind abhängig von der Uhrzeit, in der dieser konsumiert wird. Dabei sind die Uhrzeiten in drei Bereiche eingeteilt: F1, F2 und F3. Diese Einteilung wird gemacht, da zu unterschiedlichen Zeiten eine unterschiedliche Nachfrage nach Energie besteht. Die "Nacht & Feiertagstarife" F2 und F3 sind in der Regel etwas günstiger. Laut Verbraucherzentrale Südtirol haben Erfahrungswerte gezeigt, dass ein bewusstes Verlegen des Stromverbrauchs in die billigen Schichten jedoch nur vernachlässigbare Sparpotentiale birgt.
Die Tarifbereiche nach Uhrzeit:
F1: Montag–Freitag 08.00–19.00 Uhr
F2: Montag–Freitag 07.00–08.00 Uhr und 19.00 - 23.00 Uhr sowie Samstag 07.00–23.00 Uhr
F3: Montag–Samstag 23.00–07.00 Uhr und ganztags am Sonntag. Der Tarif F3 gilt auch an allen Feiertagen (1. Jänner, 6. Jänner, Ostermontag, 25. April, 1. Mai, 2. Juni, 15. August, 1. November, 8. Dezember, 25. Dezember, 26. Dezember)
Der „PUN-Index GME“ ist der Referenzpreis für den auf dem italienischen Strommarkt gehandelten Strom, der von der GME gemäß Artikel 13 des Gesetzesdekrets 210/21 ss.mm.ii nach den in Artikel 1 Absatz 2 des Ministerialdekrets vom 18. April 2024 ss.mm.ii angegebenen Methoden berechnet wird.
Unter Spread versteht man die Differenz zwischen PUN und dem Verkaufspreis an den Endkunden. Es ist also eine Art Verwaltungsaufschlag. Der Spread für ben beträgt nur wenige Cent.
Die Katasterdaten findest du auf dem Katasterauszug deiner Immobilie. Dieser wird beim Kauf einer Immobilie ausgestellt oder kann vom Vermieter bereitgestellt werden. Solltest du diesen nicht mehr finden, so kann dieser beim Katasteramt angefragt werden.
Bequem und kostenlos Einsicht in deine Katasterdaten erhältst du über einen Online-Dienst des Landes Südtirol. Für den Einstieg in diesen Link benötigst du einen Spid oder die aktivierte Bürgerkarte: https://bit.ly/3bqLboE
Der POD ist ein 14-stelliger Kodex der in Italien mit „IT“ beginnt. Dieser Kodex ist dein Erkennungskodex und beschreibt den Übergabepunkt zwischen Stromanbieter und Endkunde. Dieser Kodex ändert sich nicht, wenn du den Anbieter wechselst. Den POD findest du auf der Stromrechnung.
Die zuständigen Behörden prüfen den Ursprung der angebotenen Energie und stellen die entsprechenden Zertifikate aus. Nur mit diesen Zertifikaten kann die Energie als Grünstrom deklariert und verkauft werden.
